Schadensrecht
Zwar weiß der Einzelne oft, dass ihm Unrecht geschehen ist und er Ansprüche hat, aber wie hoch dieser Schaden ist und was durchgesetzt werden kann, ist oft nicht klar.
Der Schuldner selbst wie auch gegnerische Versicherungen versuchen immer wieder, Schadensersatzansprüche kleinzurechnen. Entsprechendes gilt, wenn ein Schadensfall im eigenen Bereich eingetreten ist und die Sachversicherung zu ganz anderen, niedrigen Ergebnissen kommt als Sie erwarten. Umgekehrt können Sie als Schädiger auch bei leichter Fahrlässigkeit oft gewaltigen Schadensberechnungen ausgesetzt sein, die Sie als völlig überzogen ansehen und gegen die Sie sich wehren wollen.
Hier ist Fachkompetenz gefragt; wir beraten Sie dabei gern, insbesondere zu folgenden Themen:
Schadensrecht allgemein: Prüfen der Kausalität zwischen Ursache und Schaden, Beweisfragen
Sachschäden: Konkrete Berechnung und Herleitung, Prüfung von Gutachten, Wiederbeschaffungswerte, Rechtsfragen zur Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer, Abzüge für gezogene Nutzungen
Vermögensschäden: Prüfen der Berechtigung, Berechnung entgangenen Gewinns, Zinsen
Schmerzensgeld: sachliche Berechtigung, Höhe, Feststellen des Ersatzrahmen nach der aktuellen Rechtsprechung
Rentenansprüche: Durchsetzen des Optimums insbesondere bei Körperverletzungen