Privates Bau- und Immobilienrecht
Sowohl im Bauvertrags- wie auch im Bauschadensrecht besitzen wir einen hohen Grad an Spezialisierung. Hier vertreten wir sowohl Unternehmen im Bereich des Haftpflichtschadens als auch Bauträger, Bauherren, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.
Hinzu kommt das gesamte Recht um die Immobilie vom Grundstückskauf und -verkauf bis hin zur Teilung und Verwertung.
Im Einzelnen beraten wir Sie umfassend in folgenden Bereichen:
Bauvertragsrecht: Gestaltung von Verträgen des Bauherren mit Architekten, Bauingenieuren, Bauunternehmen, Handwerkern, Gestaltung und Behandlung von Nachbarrechten, Wahrung der jeweiligen Rechte, Handhabung der VOB
Bauschadensrecht: Wahrnehmung eigener Rechte und Gewährleistung im Schadensfall, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, Interessenswahrnehmung der WEG z.B. gegenüber dem Bauherren, dabei Abgrenzung der Rechte Gemeinschaftseigentum vom Sondereigentum, Beratung von Hausverwaltungen bei Schäden und rund um den Bau
Immobilienrecht: Kauf, Erbpacht, Teilung, Eintragung und Löschung von Rechten, wie Nießbrauch, Wegerechten, sonstigen Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten. Eintragung und Löschung von Belastungen, z.B. Grundschulden, Hypotheken
Zwangsversteigerungen: Vertretung in Zwangsversteigerungsverfahren oder Durchsetzung von Teilungsversteigerungen
Nachbarrecht: Abwehr von Beeinträchtigungen und Störungen des Grundstückes, z.B. im Nachbarrecht für Eigentümer und Mieter. Durchführung von Schlichtungsverfahren.
Gutachten: Vermittlung von Fachgutachtern für Wertgutachten und Bauschadensgutachten