Öffentliches Baurecht

Das Öffentliche Baurecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Verwaltungsrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauvorhaben im öffentlichen Raum. Es dient dazu, die Interessen der Allgemeinheit, des Umweltschutzes und der städtebaulichen Entwicklung zu wahren. Als renommierte Kanzlei im Bereich des Öffentlichen Baurechts stehen wir Ihnen mit umfassender Expertise und Engagement zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte navigieren Sie sicher durch die vielschichtigen Regelungen, um Ihre Bauprojekte erfolgreich zu realisieren. Wir möchten Ihnen hier einen umfassenden Überblick über das Öffentliche Baurecht und seine wichtigsten Teilbereiche bieten.

Unsere Leistungen im Öffentlichen Baurecht:

Baugenehmigungsverfahren: Das Baugenehmigungsverfahren ist ein entscheidender Schritt vor Baubeginn. Bauherren müssen eine Genehmigung von der Baubehörde einholen, die sicherstellt, dass das Bauvorhaben den rechtlichen Vorgaben entspricht. Wir begleiten Sie durch das Baugenehmigungsverfahren, von der Antragsstellung bis zur Erteilung der Genehmigung. Unsere Expertise sorgt dafür, dass Ihr Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Bauleitplanung: Die Erstellung und Prüfung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und sorgen dafür, dass die Planung im Einklang mit den städtebaulichen Vorgaben steht.

Rechtliche Beratung bei Konflikten: Im Fall von Konflikten, sei es mit Behörden, Nachbarn oder anderen Beteiligten, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Prozesserfahrung zur Seite. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und finden gemeinsam Lösungen.

Umwelt- und Denkmalschutz:  Der Denkmalschutz und die Umweltverträglichkeitsprüfung sind wichtige Aspekte des Öffentlichen Baurechts. Sie dienen dem Schutz von kulturellem Erbe und der Umwelt vor negativen Einflüssen durch Bauprojekte. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend zu Umweltverträglichkeitsprüfungen, Denkmalschutz und allen relevanten Umweltaspekten. 

Enteignung und Ersatzvornahme: In besonderen Fällen kann es notwendig sein, Grundstücke zu enteignen, um öffentliche Belange zu realisieren. Die Ersatzvornahme ermöglicht es der Behörde, notwendige Maßnahmen auf Kosten des Bauherrn durchzuführen, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sollte es zu Enteignungsmaßnahmen kommen oder eine Ersatzvornahme erforderlich sein, vertreten wir konsequent Ihre Interessen und setzen uns für faire Lösungen ein.

Nachbarrechtliche Belange: Das Nachbarrecht regelt die Beziehungen zwischen benachbarten Grundstückseigentümern. Hierbei geht es um Belange wie Lichteinfall, Abstandsflächen und Immissionsschutz und spielt somit eine entscheidende Rolle im Baurecht. Wir klären nachbarrechtliche Fragen und sorgen für eine reibungslose Nachbarschaft im Zuge Ihrer Bauprojekte.

Bauprojekte im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie: In Zeiten wachsender Herausforderungen wie Klimawandel und Ressourcenknappheit gewinnt zu guter Letzt auch die Abwägung zwischen wirtschaftlichen Interessen und ökologischen Belangen im Baurecht zunehmend an Bedeutung.

Unsere Kanzlei zeichnet sich durch Fachkompetenz, Engagement und individuelle Beratung aus. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Öffentlichen Baurecht, um Ihre Bauprojekte erfolgreich umzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen.

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