Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Beratung im Bereich des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts. Wie zählen sowohl Mieter wie auch Eigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften zu unseren Mandanten.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
Mietrecht für Vermieter: RechtssichereVertragsgestaltung nach der neuesten Rechtsprechung, Checklisten für Vermieter, Umgang mit Mietern, Verhalten bei Verzug oder Verspätungen der Mietzahlungen, Umlage von Betriebskosten, Durchsetzung von Schönheitsreparaturen und Schadensersatz, Nachbesserung von unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln, Verhalten bei Verletzung der Hausordnung, Durchsetzen von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten, Mieterhöhungsverlangen.
Mietrecht für Mieter: Prüfung und Verhandlung von Mietverträgen, Sichtung unwirksamer Klauseln, Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen, rechtssichere Beendigung des Mietverhältnisses, Beratung im Bereich des Umfangs und der Notwendigkeit von Schönheitsreparaturen, Herausgabeverlangen der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Hausverwaltungen: Beratung und Vertretung in allen relevanten Rechtsfragen des WEG-Rechtes, Rechte und Pflichten des Hausverwalters, Unterstützung des Verwalters bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Rechten gegen Nutzer oder der Eigentümer untereinander.
WEG: Beratung und Vertretung in allen Rechtsfragen des WEG-Rechtes, Durchsetzung von Forderungen gegen den Hausverwalter oder gegen Miteigentümer, Rechtssicherheit oder Durchsetzung von Beschlüssen der WEG, Entziehungsverfahren, Änderung von Teilungserklärung und Vereinbarungen der WEG, Rechtssicherheit von Beschlüssen betreffend bauliche Veränderungen, Modernisierung, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen Außenstehender gegen die Gemeinschaft, Vertretung im gerichtlichen WEG-Verfahren.