Familienrecht

Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten in allen familienrechtlichen Fragen. Dabei ist unser vorrangiges Ziel im Rahmen der Trennungs- und Scheidungssachen eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden.

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Berücksichtigung der Interessen der mitbetroffenen Kinder.

Selbstverständlich vertreten wir auch die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten vor den Familiengerichten.

Bei den Parteien im Rahmen der familienrechtlichen Streitigkeiten stehen regelmäßig vordergründig die Frage des Trennungsunterhalts, des nachehelichen Unterhalts, des Kindesunterhalts, sowie die Problematik des Umgangsrechts und des Sorgerechts sowie die Durchführung einer gerechten Vermögensauseinandersetzung im Raum.

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